Zwischenfall

Es gab hier heute einen kleinen Unfall. Aus verschiedenen Gründen kann und möchte ich hier zumindest zur Zeit noch nicht ausführlich darüber schreiben. Und man hätte ihn knackig und halbwegs dezent lösen können. Oder mit der freiwilligen Feuerwehr. Das was jetzt hier passiert, ist echt nicht nur eine Nummer zu groß. Es fehlt eigentlich nur noch, daß jemand rumläuft, der Popcorn und Lufthansacocktails verkauft.

2 Gedanken zu „Zwischenfall“

  1. Wenn man von dem Gefahrenpotential (möglicher größerer Ammoniakaustritt) keine Ahnung hat, sollte man nicht auf diese Weise suggerieren das „die Feuerwehr wohl keine Ahnung hat und maßlos übertreibt“.
    Ich mische mich ja auch nicht in die Dinge des „Aufbauvorganges“ ein, von denen ich zugegebenermaßen genausoviel Ahnung habe, wie Sie von dem Feuerwehreinsatz.

    Zwar trat noch kein Ammoniak aus, aber bei jeder Bewegung des Arbeitsgerätes war konkret damit zu rechnen. Aus diesem Grunde und der im System vorhandenen Menge an Ammoniak (alleine der nicht abschieberbaren Menge auf dem Spielfeld) war es den Umständen entsprechend erforderlich als Einsatzstichwort „Gefahrguteinsatz“ zu verwenden und nicht nur die örtliche Feuerwehr unter dem Stichwort „Hilfeleistung“ zu alarmieren.
    Oberstes Gebot ist die Sicherheit der Einsatzkräfte, die sich noch dazu freiwillig und ehrenamtlich bereiterklärt haben nderen zu Helfen, nicht zu gefährden. Aus diesem Grunde kam nur ein Einsatz unter Vollschutz in Frage. Die Anforderung aller tatsächlich alarmierten Kräfte war daher weder unnötig noch übertrieben, sondern stellt die festgelegte „minimale Alarmierung“ bei einem Gefahrguteinsatz im Landkreis Lüneburg dar.

    Statt dem sarkastisch erwähnten „Popcorn und Lufthansacocktail Verkauf“ wäre es bei dem Einsatz und der Temperatur sicherlich angebrachter gewesen, wenn Sie den Einsatzkräften, die da zweifelsohne für Sie und Ihre Mitarbeiter gearbeitet haben, etwas kühles zum Trinken (aber bitte keinen Alkohol) angeboten hätten.

    1. Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgte durch die Hallenmitarbeiter, nach ausdrücklicher Bitte durch mich und nach Rücksprache mit einem Gemeindevertreter. Welches Stichwort bei einer solchen Alarmierung notwendig ist, ist mir nicht bekannt; darum auch die Alarmierung durch die Hallenmitarbeiter. Daß ein Unfall mit Ammoniakbeteiligung kein Kindergeburtstag ist, war und ist mir durchaus bewußt.

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