Paradox

Wir sind hier mit Pyro, offenem Feuer & Laser unterwegs und ich finde es bemerkenswert, wie unterschiedlich diese anmeldepflichtigen Effekte von den Behörden behandelt werden. Die Pyrotechnik gehört zur Klasse T1, sie darf also von jedem der älter als 18 Jahre ist abgefeuert werden. Dazu kommt, daß die Effekte zwar wirkungsvoll eingesetzt werden, im Grunde aber von ihrer Gefährlichkeit her Pippikram sind. Genau diese Pyrotechnik erfährt von den Behörden die größte Aufmerksamkeit; in den meisten Städten kommt extra jemand raus, um das abzunehmen.

Beim offenen Feuer haben wir Brandschalen, (Theatersicherheits-) Fackeln und ein paar kleine Handtricks. Das ist richtiges Feuer, brennt auch ganz gut und theoretisch könnte man damit durchaus mal eine Spielstätte anzünden. Diese Effekte werden von den Behörden mal nebenher abgefrühstückt, oft interessiert sich erst der wachhabende Feuerwehrmann des Abends dafür.

Außerdem sind neben unseren acht Paar Laserhandschuhen (Klasse 3R) noch zwei richtige 2,5W – Laser (Klasse 4) mit dabei. Um uns das Leben vor Ort zu vereinfachen, haben wir uns extra bei den Proben ein Gutachten über unsere Laseranlage erstellen lassen und dieses Gutachten zusammen mit der Anmeldung an die Behörden vermailt. Der Erfolg ist durchschlagend: bisher kam in allen Städten von den Ordnungsämtern und Berufsgenossenschaften die Mitteilung, daß wir das ja toll vorbereitet hätten, das müsse sich ja dann keiner mehr ansehen. Die komplette Laserei läuft also durchgängig ungeprüft, obwohl man mit einem 2,5W – Laser ganz locker reihenweise Leute in die Blindheit schießen könnte.

Ich will mich nicht beklagen und ich brauche auch nicht täglich einen Beamten, der besser weiß als wir alle vor Ort, wie man mit Laser umgeht (so wie man das manchmal bei der Pyro erlebt), aber wundern, nun, wundern tu‘ ich mich schon. Und ich kann nur allen empfehlen, die mal mit einem Laser auf Tour gehen: so ein Gutachten ist sein Geld echt wert, denn es hält einem die Behörden vom Leib. Und falls nun einer der Zuständigen mitlesen sollte: natürlich sind Sie hier jederzeit herzlich willkommen, ich hab‘ ja nichts zu verbergen und schließlich will ich nicht wegen Körperverletzung vor Gericht landen. Aber wie gesagt: wundern ……

7 Gedanken zu „Paradox“

      1. gilt der Schein auch fuer Einaeugige? ;)

        (ja, ich weiss, Ersatzbrille und so, aber die Vorlage war zu gut :D)

  1. wenn ich das zwischendurch richtig gelesen habe ist ja auch nen riggerschein vorhanden, gibt es noch eine qualifikation die du / sie anstebst? gibt es noch mehr bisher verschwiegene scheine?

    1. Rigger…… ich habe tatsächlich vor Jahren mal einen Rettungsrigger gemacht, bin aus diesem Thema aber so raus, daß ich mich nicht als Rigger bezeichnen würde. Ansonsten habe ich halt, was man so braucht: Frei- Fahrten- und Jugendschwimmer, Optikermeister, Segelschein und die Siegerurkunde beim Kinderrennen der Skischule Seefeld.

  2. Ein „Rettungsrigger“ wird ja heutzutage in der Form gar nicht mehr ausgebildet, bzw. anerkannt, mittlerweile müsste man dafür FISAT Höhenretter sein um Personen aus Höhen und Tiefen zu bergen.

    Nette Grüße,
    Chris

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