Haftungsbefreiung

An die Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg können wir uns alle wahrscheinlich noch gut erinnern und alle rechneten natürlich mit Konsequenzen, die der Gesetzgeber daraus zieht. Die erste Konsequenz sickert nun durch: die größte Katastrophe scheint zu sein, daß im Zuge der staatsanwaltlichen Ermittlungen auch Beamte wegen Fehlentscheidungen in den Fokus geraten sind. Das darf natürlich nicht mehr geschehen und so sollen die Landesbauordnungen dahingehend geändert werden, daß für Veranstaltungen in der Art, wie die Loveparade eine war, die Versammlungsstättenverordnung nicht mehr gilt und somit die Bauämter nicht mehr zuständig sind, sondern nur noch die Ordnungsämter. Verantwortungen sollen nun von den Behörden weg allein auf die Veranstalter übertragen werden, die dann im Grunde machen dürfen, was sie wollen — jedenfalls solange nichts passiert. Wenn was passiert, müssen sie natürlich letztlich doch die bisherigen Vorschriften eingehalten haben, aber kontrolliert hat das keiner und darum kann man den Behörden jedenfalls nichts mehr vorwerfen.

Das finde ich natürlich eine ganz tolle Lösung, die auch sicher im Sinne der allgemeinen Sicherheit ist.

Wenn das die erste (und vielleicht sogar einzige) Konsequenz ist, die der Gesetzgeber aus dem Loveparadeunglück zieht, dann fehlen mir ehrlicherweise die zitierfähigen Worte.

3 Gedanken zu „Haftungsbefreiung“

  1. ich hoffe ja, dass sich meine Befuerchtung nicht bestaetigt:

    Dann werden noch mehr Moechtegern-Veranstalter ‚was dickes aufziehen‘, weil es ja keine Kontrollen gibt – und wenn das nicht funktioniert, ist halt der freiberufliche Produktionsleiter schuld an allem, und die Produktions-UG (haftungsbeschraenkt) hat ihre 500 Euro Stammkapital schon zum Flyerdrucken ausgegeben, da ist auch nix zu holen :(

    OffTopic: rechts wird gerade unter „vergangene Jobs“ ein Pass eingeblendet – ich lese „DIE STIMME – NANA“ und vor meinem geistigen Ohr laeuft „I’m Lonely, Lonely, Lo-ho-nely“. Dann scrolle ich runter und lese „Mouskouri“…….

  2. Es wird ja über die Änderung der Musterbauordnung geschehen. Der Entwurf dazu ist übrigens schon ein Jahr alt. Die Runde macht das aber erst jetzt.
    Wie die einzelnen Länder das dann in Landesrecht umsetzen wird man ja sehen. Unter Umständen dauert das noch sehr Lange. Und in der Zwischenzeit kristallisiert sich vielleicht ein Weg raus wie es da in Zukunft weiter geht.
    In Thüringen wird das gerade schon umgesetzt. Dort tritt die Änderung vermutlich nächstes Jahr bereits in Kraft. Bisher hatten die noch nicht mal die MVStättVo umgesetzt.

    Eine sehr spannende Frage aus diesem Komplex betrifft ja alle Meister für Veranstaltungstechnik. Die sind dann nämlich nicht mehr zwingend nötig auf derlei VAs. Von Auslegungen und Empfehlungen der BGs mal abgesehen.

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