Handbuch Veranstaltungsrecht

Daß unsere Veranstaltungsbranche nicht mehr der quasi rechtsfreie Raum aus den 80ern ist, hat sich ja allmählich herumgesprochen (gut, vielleicht in Donaueschingen noch nicht). Tatsächlich gibt es mittlerweile eine Menge Gesetze zu beachten, die einem das Leben im Alltag extrem schwer machen können, zumal man ja leider doch noch immer wieder auf die „das machen wir hier schon immer so“ – Fraktion trifft. Im „wirklichen Leben“ sind viele Dinge lange Standard, an die sich bei uns … nun … sagen wir mal … noch nicht jeder hält — und die bei uns bisher auch noch nicht, oder nur sehr selten kontrolliert werden.

In dem kleinen Ort in dem ich aufwuchs gab es einen alten Dorfarzt und der verschrieb bei Schlafstörungen gerne: „Lesen Sie jeden Abend fünf Seiten Bürgerliches Gesetzbuch. Das schadet nicht, macht Sie zu einem besseren Menschen und läßt Sie danach garantiert tief schlafen.“ Aus genau diesem Grund hat keiner von uns wirklich Lust, sich durch dicke Gesetzeswälzer zu arbeiten; es ist also gar nicht so einfach zu wissen und zu verstehen, worauf es bei uns alles ankommt. Einen ganz gut zu lesenden Überblick bietet das Handbuch Veranstaltungsrecht von Christian Kuntze. Es ist ist so umfangreich, daß man einen sehr guten Überblick bekommt, so straff, daß es nicht allzusehr ermüdet und so gut geschrieben, daß es sich auch lesen läßt. Tatsächlich interessiert vielleicht nicht jeden alle Teile des Buches; ich selbst habe beispielsweise den Bereich mit den Künstlerverträgen nur überflogen. Auf der anderen Seite gab es aber auch durchaus Bereiche, die ich mit einem „Ooooops !“ zur Kenntnis nahm.

Für alle, die in verantwortlicher Position in der Veranstaltungsbranche unterwegs sind, ist dieses Buch eine gute Übersicht über den rechtlichen Hintergrund unserer Arbeit, das sich zu lesen lohnt.