{"id":1313,"date":"2008-07-19T09:47:27","date_gmt":"2008-07-19T07:47:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.tour-blog.de\/?p=1313"},"modified":"2008-07-19T09:49:50","modified_gmt":"2008-07-19T07:49:50","slug":"bauamtsseminar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.tour-blog.de\/?p=1313","title":{"rendered":"Bauamtsseminar"},"content":{"rendered":"<p>Bisher hatte ich ganz vergessen, von meinem Seminar zu erz\u00e4hlen, das ich letzten Freitag bei der <a title=\"DEA\" href=\"http:\/\/www.deutsche-event-akademie.de\/\" target=\"_blank\">DEA<\/a> &#8211; SommerUni besuchte: Umgang mit Bau\u00e4mtern. Euch m\u00f6chte ich hier eine kurze Zusammenfassung geben. Insbesondere den letzten Punkt halte ich f\u00fcr sehr interessant.<\/p>\n<p>Bei der <strong>Planung<\/strong> eines OpenAirs oder einer anderen gr\u00f6\u00dferen Veranstaltung denken viele immer nur an das Bauamt. Die Einbeziehung von Umweltamt, Gewerbeaufsicht und Verkehrsamt ist in aller Regel aber genau so wichtig und sollte nicht \u00fcbersehen werden. W\u00e4hrend es fr\u00fcher so war, da\u00df das Bauamt einen auf die anderen \u00c4mter hinwies, so ist es heute oft nicht mehr der Fall, da die Ministerpr\u00e4sidenten der Meinung sind, da\u00df die \u00c4mter keine Fachplanungsb\u00fcros sind, die kostenlos Fachwissen zur Verf\u00fcgung stellen. Plant man eine Veranstaltung, so sind informelle Vorabtermine bei den \u00c4mtern nat\u00fcrlich sinnvoll; dauern diese aber l\u00e4nger als 45 Minuten, so werden sie kostenpflichtig. Im Zweifelsfall kann es aber nat\u00fcrlich zielf\u00fchrend sein, lieber diese Mehrkosten in Kauf zu nehmen und dann hinterher ein problemloses Genehmigungsverfahren zu haben.<\/p>\n<p>Da Zust\u00e4ndigkeiten in den \u00c4mtern oft wechseln (und sei es wegen Krankheit oder Urlaub) ist es hilfreich, <strong>Gespr\u00e4chsprotokolle<\/strong> zu erstellen und diese vom Amtsvertreter gegenzeichnen zu lassen. Nur so sind die Absprachen verbindlich und k\u00f6nnen nicht durch einen anderen Beamten nach eigenem Ermessen ver\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>Viele Mi\u00dfverst\u00e4ndnisse ergeben sich durch unterschiedliche <strong>Terminologien<\/strong>, die bei uns in der Branche und im Baurecht gebraucht werden. So bauen wir <em>niemals<\/em> eine B\u00fchne, sondern immer nur eine Szenenfl\u00e4che, weil die B\u00fchne das abgeschlossene, eigenst\u00e4ndige B\u00fchnenhaus beinhaltet. Dies sollte man auch bei der Erstellung von Pl\u00e4nen ber\u00fccksichtigen, da die Beamten angewiesen sind, sich stumpf an die Begrifflichkeiten des Baurechts zu halten.<\/p>\n<p>Ist dann die Veranstaltung genehmigt und der <strong>Bauamtstermin<\/strong> steht an, so ist dies keine &#8222;Abnahme&#8220; im rechtlichen Sinne (bei einer Abnahme wird alles bis auf die letzte Schraube gepr\u00fcft und das Amt haftet in vollem Umfang mit, wenn was danebengeht), sondern eine Pr\u00fcfung, bei der der Beamte stichprobenartig sich ansieht, was er in der Situation f\u00fcr wichtig h\u00e4lt. Dabei sollten wir uns vor Augen halten, da\u00df es sich im wesentlichen um eine Struktur- und Kompetenzpr\u00fcfung unserer Person als Produktionsleiter handelt. Machen wir einen guten Eindruck, so kann der Beamte auch Vertrauen in unser Bauwerk haben. Darum z\u00e4hlt auch das Umfeld: sind wir vorbereitet und haben alle notwendigen Unterlagen bei der Hand, stehen die Feuerl\u00f6scher da, wo man sie braucht, tragen die Leute ihre PSA (und seien es nur die Arbeitsschuhe).<\/p>\n<p>Oft wird ja die Meinung vertreten, man soll den Beamten einen <strong>Fehler<\/strong> zum Finden geben, dann w\u00e4ren sie zufrieden. Der Dozent, Hartmut Starke, wies darauf hin, da\u00df er das f\u00fcr gro\u00dfen Unfug halte: findet ein Pr\u00fcfbeamte einen offensichtlichen Fehler, so k\u00f6nne beispielsweise leicht die Meinung entstehen &#8222;Na, wenn er schon bei den Feuerl\u00f6schern schlampt, wie arbeitet er den erst bei den Dingen, die wichtig sind.&#8220; Von daher m\u00f6ge man bitte keine Fehler \u00fcbriglassen. Eine interessante Meinung.<\/p>\n<p>L\u00e4nger unterhielten wir uns auch \u00fcber das <strong>Gastspielpr\u00fcfbuch<\/strong> und ob die Anlage \u00fcberhaupt sinnvoll sei. Nach der VSt\u00e4ttVO soll die Pr\u00fcfung durch das Bauamt eine Spielprobe beinhalten. Dieser Passus ist nat\u00fcrlich urspr\u00fcnglich f\u00fcr Theater gedacht, wird aber nach einschl\u00e4giger Rechtsprechung mittlerweile vereinzelt auch bei uns in Konzerten angewandt. Laut Herrn Starke wird sich dies weiter durchsetzen, da die Gerichte bei ablaufbedingten Unf\u00e4llen bem\u00e4ngeln, da\u00df eine Pr\u00fcfung bei einer Probe nicht stattgefunden hat. Da wir im Touralltag nicht mal eben eine komplette Durchlaufprobe mit K\u00fcnstlern bieten k\u00f6nnen, hilft uns hier ein Gastspielpr\u00fcfbuch erheblich weiter, weil dann nur ein Mal bei der Erstellung des Buches eine Durchlaufprobe anf\u00e4llt und die nachfolgenden \u00c4mter diese Pr\u00fcfung anerkennen m\u00fcssen. Dar\u00fcber hinaus hilft es nat\u00fcrlich auch, immer alle Unterlagen beisammen zu haben.<\/p>\n<p>Entscheidet man sich dazu, kein Pr\u00fcfbuch zu erstellen, so macht es bei den Beamten immer einen guten Eindruck, wenn man alle erforderlichen Unterlagen (B1 &#8211; Zertifikate, Bauartpr\u00fcfzeugnisse, Motorpr\u00fcfprotokolle, etc.) in einer <strong>Mappe<\/strong> zusammenstellt und diese ggf. sogar zur Mitgabe an den Beamten kopiert.<\/p>\n<p>Hoch interessant war auch der Bericht \u00fcber ein Urteil, das in unserer Branche Anfang des Jahres erging. Gemeinhin wird ja davon ausgegangen, da\u00df Freelancer selbst f\u00fcr sich zu sorgen haben und der Produktionsleiter nicht f\u00fcr die Einhaltung der Arbeitsvorschriften zur Verantwortung gezogen werden kann. Dies ist falsch; was in anderen Branchen schon l\u00e4nger in Urteilen festgelegt ist. Im Rahmen der <strong>F\u00fcrsorgepflicht<\/strong> sei der Produktionsleiter sehr wohl f\u00fcr die Einhaltung der Vorschriften durch seine Untergebenen verantwortlich, selbst wenn diese eigenst\u00e4ndige Unternehmer sind. Dies auch unabh\u00e4ngig von der Scheinselbstst\u00e4ndigkeitsdiskussion. Der Produktionsleiter hat darauf zu achten, da\u00df die PSA (Helm, Schuhe, Gurt, Handschuhe, etc.) getragen werden. Er hat zu kontrollieren, ob seine Mitarbeiter ohne Alkohol und Drogen und mit ausreichendem Schlaf auf der Arbeitsstelle antreten. Er ist voll f\u00fcr die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften (incl. Arbeits- und Ruhezeit) verantwortlich !\u00a0 Dies gilt auch f\u00fcr \u00f6rtliches Personal. Im konkreten Fall war ein \u00f6rtlicher Rigger abgest\u00fcrzt, weil er bei Arbeitsantritt zuvor auf einer anderen Baustelle schon 16 Stunden gearbeitet hatte und \u00fcberm\u00fcdet war. Dem Produktionsleiter sei erhebliche Mitschuld zugesprochen worden, weil er sich bei Arbeitsbeginn nicht davon \u00fcberzeugt hatte, da\u00df der Rigger n\u00fcchtern und ausgeschlafen ist. Es reicht nicht aus, wenn man dies bei der Bestellung von Personal angibt; man mu\u00df dies vor Ort zumindest stichprobenartig \u00fcberpr\u00fcfen und dokumentieren.<\/p>\n<p>Der obengenannte Punkt macht mich nachdenklich und ich werde mir genau \u00fcberlegen, wie ich denn damit umgehe.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bisher hatte ich ganz vergessen, von meinem Seminar zu erz\u00e4hlen, das ich letzten Freitag bei der DEA &#8211; SommerUni besuchte: Umgang mit Bau\u00e4mtern. Euch m\u00f6chte ich hier eine kurze Zusammenfassung geben. Insbesondere den letzten Punkt halte ich f\u00fcr sehr interessant. 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